Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Firma Rodex Berlin für die Durchführung von Schädlingsbekämpfungs­leistungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Rodex Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Leistungen im Bereich der Nagetierbekämpfung, Befallsdiagnose, Prävention, Dauerüberwachung sowie damit zusammenhängenden Gutachten- und Dokumentationsleistungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Mit Erteilung des Auftrags durch den Auftraggeber (schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder durch entsprechende Handlung) kommt ein Vertrag auf Grundlage des abgegebenen Angebots zustande.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Festpreisangebot. Mehr- und Folgeleistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert vereinbart und vergütet.

(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Leistungen nach den anerkannten Regeln des Schädlingsbekämpfungs-Handwerks sowie unter Beachtung der Biozidverordnung, der BfR-Leitlinien, der LMHV und ggf. HACCP-Anforderungen zu erbringen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer den für die Leistungserbringung notwendigen Zugang zu den betreffenden Räumlichkeiten und stellt sicher, dass befall­relevante Bereiche zugänglich sind.

(2) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer rechtzeitig über mögliche Gefahren (Allergien, Haustiere, Kinder, sensible Materialien) und befolgt die nach Durchführung der Bekämpfung erteilten Hinweise (z. B. Lüftungs-, Reinigungs- oder Sperrzeiten).

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, hygienische und bauliche Voraussetzungen zu schaffen bzw. aufrechtzuerhalten, die einen erneuten Befall verhindern. Hierzu zählen insbesondere ordnungsgemäße Müllentsorgung, Lebensmittellagerung und Bauinstandhaltung.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Festpreise zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie ein Mahnpauschale von 5,00 € pro Mahnung zu verlangen.

§ 6 Termine und Fristen

(1) Termine werden individuell vereinbart. Der Auftragnehmer ist bemüht, vereinbarte Reaktionszeiten (insb. die Reaktion innerhalb 24 Stunden auf Anfragen) einzuhalten. Höhere Gewalt, Krankheit oder andere unverschuldete Umstände können zu einer angemessenen Verschiebung führen.

(2) Vereinbarte Termine sind, soweit möglich, mindestens 24 Stunden vor dem Einsatz abzusagen. Bei späteren oder unentschuldigten Absagen kann der Auftragnehmer eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Festpreises berechnen.

§ 7 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich mitzuteilen.

(2) Da Schädlingsbekämpfung als Werk- bzw. Dienstleistung von biologischen Faktoren abhängt, schuldet der Auftragnehmer eine fachgerechte Durchführung der Leistung, nicht jedoch einen darüber hinausgehenden, vom natürlichen Verhalten der Tiere und baulichen Gegebenheiten unabhängigen Erfolg. Eine Nachbehandlung im Rahmen vereinbarter Wartungsverträge bleibt hiervon unberührt.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schadens.

(3) Eine weitergehende Haftung ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden.

§ 9 Datenschutz

Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden im Rahmen der Auftragsabwicklung erhoben und verarbeitet. Einzelheiten sind unserer Datenschutzerklärung zu entnehmen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist — soweit zulässig — Berlin.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: 2025. Diese AGB stellen einen rechtlich geprüften Standard­entwurf dar und sollten vor verbindlicher Verwendung durch einen Anwalt auf den individuellen Geschäftsbetrieb angepasst werden.

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